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Zu viele Fragen und Schwerpunkte entstehen zu einem Bauvorhaben und der anzuwendenden Baukunst. Beginnend bei der Planung, später bei deren Realisierung oder zu den Ausführungen der Handwerker auf der Baustelle.
Übersehene Details in der Planungsphase, oder Baufehler während der Realisierung können so zu ungeplanten und erheblichen Mehrkosten führen, die sich beim Bauherrn schnell summieren können. Finanzierungen geraten in Frage.
Neben dem Bauleiter des Herstellers, ist jedem Bauherr empfohlen einen eigenen Fachmann an seiner Seite wissen, der ihm fachlich und individuell berät. So kann gewährleistet werden, dass mit der Fertigstellung der Bauherr, von einem dauerhaften und optimalen Bauwerk ausgehen kann. Jeder Baubetreuer und Bauleiter sollte mit seinem Fachwissen Vorlageberechtigter gemäß der Landesbauordnung des Bundeslandes sein, in dem sich das Bauwerk befindet.
Im Raum Berlin, ist auf Grund des § 58 der Berliner Bauordnung, meine Vorlageberechtigung als Bautechniker (FS) beschränkt. Für Wohngebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen auf maximal 2 Vollgeschosse mit jeweils max. 150 m² Wohnfläche. Bei gewerblichen Gebäuden auf eine Grundfläche von 250 m² und bis zu einer Wandhöhe von 5 m, Garagen bis 100 m² Nutzfläche und einfache Änderungen an Gebäuden.
In der HonorarOrdnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind die Aufgaben für Architekten und Ingenieure beschrieben. Exemplarisch sind
Von der ersten Idee an, die individuellen Bedürfnisse des Bauherren realisieren und das Umsetzen dieser in Entwurfsskizzen, einem Bauprojekt und Genehmigungsplanungen.
Wichtiger denn jäh. Mit der
Energieeinsparverordnung (EnEv) werden dem Bauherrn bautechnische Vorgaben aufgegeben, die bei
Fehlern in der Planung und Bauphase zu gravierenden Bauschäden führen können.
Ein Stichwort sei hier genannt: Schwarzschimmel (Frogging).
Energiebedarfsberechnung nach dem Bauteil- und dem Energiebilanzverfahren,
sowie zum Tauwasseranfall sind ein muss für jedem Bau. (Auch bei der Sanierung
an oder in vorhandenen Gebäuden)
Baubetreuung und Bauleitung im Auftrag des Bauherren, damit seine individuellen Ideen und Vorstellungen fachgerecht und mit Kompetenz umgesetzt werden.
Erstellen von Entwurfs- und Bauzeichnungen, sowie Lageplänen am Computer, bis zur visuellen Betrachtung vor der Errichtung.
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator ( SiGeKo) kann bei einem Bauvorhaben erforderlich sein. Wann ein SiGeKo für den Bauherren während der Planung und auf der Baustelle erforderlich wird, ist in der Baustellenverordnung (§ 4) beschrieben. Zu den Aufgaben zählt unter anderem das Erstellen eines SIGE-Planes, einer Unterlage und die Beratung des Bauherrn während der Planungs- und Ausführungsphase. Die zu erbringenden Leistungen sind nicht in der HOAI beschrieben und sind auch keine Architekten- oder Bauleiterleistungen. Es ist erforderlich einen gesonderten Vertrag abzuschließen.